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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
EEWärmeG

Für alle seit dem 1.Januar 2009 gestellten Bauanträge für Neubauten mit über 50m² Nutzfläche, muss bei Neubauten zumindest ein Teil des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Sanierungen sind davon nicht betroffen.

Die Möglichkeiten, um diese gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sind Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung, Warmwasserbereitung in Kombination mit einer Brennwertheizung, Wärmepumpen oder Holzfeuerstätten. Alternativ kann auch die Nutzung von Abwärme, Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme erfolgen.

Auch ist eine überdurchschnittliche Gebäudewärmedämmung von 15% über EnEV zur Erfüllung der Anforderungen möglich. Kombinationen der Maßnahmen sind machbar.

 
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